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unserer Mobilen Leistungen

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Behandlungsinformationen Die Anfahrtskosten des Therapeuten sind bereits im Gesamtpreis inbegriffen. Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Rezept und den individuellen Erstattungsrichtlinien Ihrer Versicherung ab. Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. Entscheiden Sie sich für eine komfortable, umfassende und transparente Therapie in Ihren eigenen vier Wänden!

Informationen zur Kostenerstattung Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Rezept und den individuellen Erstattungsrichtlinien Ihrer Versicherung ab. Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. Kostenerstattung durch die Private Krankenversicherung In der Vergangenheit ist es häufiger zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpatienten und einzelnen Versicherungsgesellschaften wegen unvollständiger Kostenübernahme gekommen. Die Berechnung des Behandlungshonorars erfolgt üblicherweise entsprechend der vom OLG Karlsruhe ( AZ: 13 U 281/93 ) für angemessen befundenen Privatsätze. Hierbei wurde von den Gerichten unterstrichen, dass Heilbehandlungen generell mit dem 2,3fachen VdAK-Satz ( 1,8-fach für technische Leistungen ) angemessen vergütet sind. Da unsere Honorarforderungen unterhalb dieser Sätze liegen, gehen wir davon aus, dass Ihnen Ihre Aufwendungen vollständig erstattet werden. Die Beihilfestellen, als primärer Kostenträger des öffentlichen Dienstes, und einige private Krankenversicherungen akzeptieren diese Rechtsprechung jedoch nicht. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen. Bedenken Sie bitte hierzu, dass ein Arzt im Regelfall den 2,3fachen VdAK-Satz berechnet und wir mit einem 1,8fachen Satz rechnen. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich. Sie haben als Patient die Möglichkeit als Selbstzahler auf eigene Kosten die Behandlung in Anspruch zu nehmen. Unter Umständen können Sie die Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen, hierzu befragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

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